Herzlich Willkommen bei der

Stiftung Bewusst Gestalten

Die Stiftung Bewusst Gestalten ist eine gemeinnützige Treuhand-Stiftung. Die Stiftung wurde von Verena und Martin Bernecker gegründet.

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung, Erziehung, Kunst und Kultur.


Stiftungshintergrund

Für die persönliche Entwicklung des Menschen sind ganzheitliche Kompetenzen und Fähigkeiten von großer Bedeutung.

Angesichts einer immer kürzeren Halbwertszeit von Wissen samt dessen jederzeitiger Verfügbarkeit, in Zeiten dynamisch veränderlicher Lebens- und Arbeitswelt gewinnen ganzheitliche Kompetenzen an Bedeutung: etwa Selbstkompetenz und Persönlichkeitsentwicklung, Initiativgeist und Kreativität oder soziale und interkulturelle Kompetenz.

In unserem heutigen Bildungswesen ist die Förderung ganzheitlicher Kompetenzen aus unserer Sicht nur eingeschränkt möglich. Daher ist es uns ein Herzensanliegen mit der Stiftung Organisationen und Projekte zu fördern und unterstützen, die Menschen helfen ihre Kompetenzen und Fähigkeiten weiter auszubauen.

Umso vielfältiger die menschlichen Kompetenzen sind, umso mehr bewusste Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich für den einzelnen Menschen. Dazu möchte die Stiftung Bewusst Gestalten einen Beitrag leisten.

Umsetzung des Stiftungszweck

Der Stiftungzweck wird verwirklicht durch Unterstützung von Aktivitäten in folgenden Bereichen:

  • Bildung und Erziehung in Verbindung mit Berufsorientierung und Lebensgestaltung
  • Sozialer Bildungsbelange für sozial Schwache im Bereich der Kinder-, Jugend- und  Altenhilfe. 
  • Unterstützung des Wohlfahrtswesens und deren Einrichtungen im Bereich Bildung und Erziehung.
  • Förderung der Musik, der Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst
  • Förderung von Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung

Die Stiftung kann eigene Projekte in diesen Bereichen durchführen oder Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer           steuerbegünstigter Körperschaften oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke   von Körperschaften des öffentlichen Rechts beschaffen, ihre Arbeitskräfte anderen     Personen, Unternehmen oder Einrichtungen für steuerbegünstigte Zwecke zur Verfügung   stellen oder ihr gehörende Räume einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft zur Benutzung für deren steuerbegünstigte Zwecke überlassen.